Aufnahme
Die Hauptmitgliedschaft hält das Unternehmen, repräsentiert durch max. 2 natürliche, namentlich zu benennende, Personen. Als ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des Vereines zu richtender Aufnahmeantrag. Der Vorstand entscheidet einstimmig über die Aufnahme nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht somit nicht.
Mitglied kann sein
- geschäftsführender Gesellschafter eines Familienunternehmens
- nicht geschäftsführender Gesellschafter eines Familienunternehmens
- Mitglieder einer Familie, die ein Familienunternehmen betreibt
- Stifter und Begünstigte von Familienstiftungen, denen ein Familienunternehmen innewohnt.
Bitte senden Sie uns Ihren Antrag per Post, per Fax oder elektronisch – wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Antrag zum Beitritt – am einfachsten mit der
Online-Anmeldung. Oder per Fax, dann
klicken Sie bitte hier
Sylvia Haller
Geschäftsführer
Schwarzstrasse 17
5020 Salzburg
e-mail:
s.haller@sbg.at
sylvia.haller@spaengler.at
Tel: +43 664 2216 454
Fax: +43 662 8686 4099